Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Immobilienrechts – außergerichtlich und gerichtlich.

Wir sind gestaltend bei Immobilientransaktionen tätig. Wir entwickeln die notwendigen Kaufverträge für Einzel- oder Gesamtveräußerungen oder -erwerbungen. Ebenso begleiten wir die Abwicklung von Immobiliengeschäften über Objektgesellschaften. Wir setzen die aus den Verträgen resultierenden Ansprüche, beispielsweise den Anspruch auf Übereignung, Lastenfreistellung, Rückabwicklung oder Mangelbeseitigung, durch oder wehren solche ab.

Wir beraten und vertreten in Bezug auf Grundstücksrechte und -belastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Reallasten, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte. Wir betreiben die erforderlichen Grundbuch(berichtigungs)verfahren.

Wir betreuen Immobilien in der Zwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung und wahren die Rechte der Gläubiger.

Wir gestalten Erbbaurechtsverträge und unterstützen unsere Mandanten bei der Änderung (z. B. Erbbauzinsanpassung), der Abwicklung und der Beendigung der Verträge.

Zu unseren Mandanten gehören u. a. Grundstückseigentümer, Stiftungen, Kaufinteressenten, Zwangsverwalter, Banken, Projektentwicklungsgesellschaften, Bauträger und Immobilienfonds.