Handels- und Vertriebsrecht
Wir erarbeiten alle notwendigen Verträge, insbesondere Handelskauf-, Liefer- und Vertriebsverträge einschließlich der Vorstufen (NDA, LOI) – auch unter Berücksichtigung internationaler Regelungen (CISG) – und unterstützen unsere Mandanten bei der Abwicklung des Handelsgeschäfts.
Wir gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen (z. B. Ein- und Verkaufsbedingungen, Lieferbedingungen).
Wir beraten in allen Angelegenheiten der Handelsvertreter.