Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts – außergerichtlich und gerichtlich.

Unsere Beratung umfasst die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Gesellschaften jeglicher Rechtsform, die Unterstützung bei Beschlussfassungen und Satzungsänderungen, die Anfechtung von Beschlüssen und Durchsetzung von Gesellschafter- und Gesellschaftsrechten, die Organisation der Gesellschaftsorgane und leitenden Mitarbeiter (Management). Bei Unternehmens- oder Anteilsübertragungen, Outsourcing, Spin-offs, Übernahmen, Umwandlungen, Verschmelzungen einschließlich der notwendigen Vorarbeiten (Due Diligence) werden wir tätig.

Wir beraten Einzelfirmen, kleine und mittlere Unternehmen bei der Koordination und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen.

Bei steuerlichen und bilanziellen Fragestellungen arbeiten wir eng mit anerkannten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen. Bei Sanierungs- und Umstrukturierungssituationen kooperieren wir – je nach Bedarf – mit renommierten Insolvenz- und Sanierungskanzleien.

Zu unseren Mandanten gehören Gesellschafter, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften und Banken.