Erbrecht

Wir beraten und begleiten Privatpersonen und Unternehmer bei der Gestaltung ihrer Nachfolgeregelungen.

Unsere Beratung umfasst den gesamten Bereich der Vermögensübertragung zu Lebzeiten, die Regelung von Unternehmensnachfolgen, die Gestaltung und Auseinandersetzung mit Erbfolgeregelungen, Testamenten und Begleitung in Erb-Auseinandersetzungen.

Wir sind sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich für unsere Mandanten tätig. Soweit erforderlich, binden wir die mit uns kooperierenden Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in die Beratung der Nachlassplanung ein.