Wir beraten öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und Privatpersonen umfassend in allen Bereichen des privaten Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts, des Vergaberechts, Immobilienrechts, (kommunalen) Wirtschaftsrechts (einschließlich Arbeits- und Dienstrecht) sowie im Handel- und Gesellschaftsrecht. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich.
Öffentlichen Auftraggebern bieten wir als besondere Leistung einen Kommunalservice an. Wir beraten in unseren Kompetenzgebieten umfassend und vertreten die Interessen der öffentlichen Hand im Sinne eines ausgelagerten Rechtsamts. Gleichzeitig fördern wir durch gezielte Fortbildung der Verwaltungsmitarbeiter deren Stärken und Qualifikationen.
Deshalb erhalten Sie von uns keine Lösung von der Stange – sondern eine auf Ihre Bedürfnisse und Ziele maßgeschneiderte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.
Wir legen Ihnen eindeutig und zweifelsfrei in Ihrer Angelegenheit die relevanten rechtlichen Fragestellungen und deren Antworten dar und zeigen Ihnen den sinnvollsten Weg zur Lösung – den wir gemeinsam gehen.
Dazu gehört für uns auch, von nicht umsetzbaren Erwartungen abzuraten und stattdessen andere Lösungen vorzuschlagen. Wir finden für Sie Alternativen, wenn es nicht weitergeht oder Ihr Fall ausweglos erscheint.
Kein Fall ist es wert, einen unangemessenen Sprachstil anzuwenden oder unterhalb der Gürtellinie zu agieren. Wir konzentrieren uns lieber auf stringente und sachliche Lösungen in Ihrer Angelegenheit.
Wir arbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip und, falls erforderlich, kooperieren mit weiteren Spezialisten, um für Ihre Angelegenheit die optimale Lösung zu finden und gefundene Wege abzusichern.
Wissen ist Macht. Auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung zu sein ist zwar eine Selbstverständlichkeit – aber wir legen auch Wert darauf, dass es so bleibt. Deshalb besuchen wir regelmäßig Fortbildungen.