EU-Beihilfenrecht

Wir beraten öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit EU-Beihilfen bei der Umsetzung von Projekten.

Wir klären dabei die Übereinstimmung des Projekts mit den Grundsätzen des EU-Beihilfenrechts, gestalten die Verträge entsprechend und begleiten – soweit notwendig – das Notifizierungsverfahren.

Zu unseren Mandanten gehören öffentliche Auftraggeber, insbesondere Städte und Gemeinden.

Ansprechpartner:

RA Peter Creutz »