Strafrecht

Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten in ausgewählten Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Den Schwerpunkt unserer Strafverteidigung bildet das sogenannte Baustrafrecht. Dabei handelt es sich um die Tatbestände, die sich aus und im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauvorhaben ergeben. Das können neben den Wirtschaftsstraftaten wie Betrug, Untreue, Unterschlagung auch Delikte wie Körperverletzung oder fahrlässige Tötung sein.

In Einzelfällen übernehmen wir auch die Verteidigung im Bereich der Straßenverkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Ansprechpartner:

RA Peter Creutz »