Miet- und Pachtrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts – außergerichtlich und gerichtlich.

Neben der klassischen Vermietung bzw. Verpachtung beraten wir Sie insbesondere bei Überlassungen von Hotels und größeren Gewerbeeinheiten sowie bei Betriebsverpachtungen.

Zu unseren Leistungen gehören neben der Vertragsgestaltung die Beendigung von Vertragsverhältnissen, die Durchsetzung der Räumung und Herausgabe sowie die Geltendmachung von Forderungen und Schadenersatzansprüchen aus dem Vertragsverhältnis. Ebenso wehren wir entsprechende Forderungen ab.