Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Individualarbeitsrechts – außergerichtlich und gerichtlich.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber beraten wir bei der Gestaltung und Änderung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei Abmahnungen, Kündigungen und sonstigen Vertragsbeendigungen, Zeugnissen und Vergütungsfragen.

Unternehmen, deren Organe (Geschäftsführer oder Vorstände) und ihre leitenden Angestellten betreuen wir im Zusammenhang mit der Gestaltung und Abwicklung der Dienstverträge und Steuerung der Managementstruktur.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, seien es Unternehmen der Privatwirtschaft, die öffentliche Verwaltung oder andere Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Handelsvertreterrechts.